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Sozialer Wohnungsbau

Sachsen-Anhalt fördert den Erhalt und die Schaffung von sozialem Wohnraum. Ende 2023 gab es 5.712 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung zwischen Zeitz und Arendsee.

Bestandsmodernisierung im Fokus

Im Land Sachsen-Anhalt steht nach wie vor genügend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Daher wurde das Augenmerk in den vergangenen Jahren auf die Modernisierung und Instandsetzung des Bestands gelegt.

Im Zuge dessen fördert das Land Sachsen-Anhalt Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Wohngebäuden mit mindestens drei Wohnungen. Mit dem Förderprogramm „Modernisierungsrichtlinien“ konnten seit 2016 über 5.500 Sozialwohnungen geschaffen werden. Die Wohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung.

Von 2017 bis 2020 wurde in Sachsen-Anhalt die Herstellung des barrierereduzierten Zugangs zu Wohngebäuden und Wohnungen über das Aufzugsprogramm gefördert. Diese Förderung unterlag einer Mietpreisgrenze in Höhe von 6 Euro sowie im Eigentumsbereich Einkommensgrenzen. Von dieser Förderung profitieren 11.817 Wohnungen. Das Programm lief 2020 aus und die Nachrüstung oder der Austausch eines Aufzugs wurde in das obengenannte Modernisierungsprogramm aufgenommen. Derzeit wird an einer Neuauflage des Aufzugsprogramm gearbeitet.

Förderung von Neubauten

Neben dem Modernisierungsprogramm bietet das Land Sachsen-Anhalt seit 2021 mit den Mietwohnungsbauförderrichtlinien eine Neubau-Förderung von sozial gebundenen Wohnungen an. Hier geht es insbesondere um die Schließung eines qualitativen Zusatzbedarfes von Wohnungen in besonderen Gebäudekulissen (Lückenschluss und Ersatzneubau). Auch das Förderprogramm zum „Jungen Wohnen“ setzt hier an. Neben der Modernisierung von Wohnheimplätzen ist seit 2024 auch der Neubau von Wohnheimen für Studenten und Auszubildende möglich.

Finanzhilfen des Bundes

Nach einer Änderung des Grundgesetzes beteiligt sich der Bund seit dem Jahr 2020 auf Grundlage von Artikel 104d des Grundgesetzes mit Finanzhilfen an von den Ländern geförderten Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Hierzu schließt der Bund mit den Ländern Verwaltungsvereinbarungen für den Neubau von Sozialwohnungen und für die Modernisierung im Bestand ab. Diese Finanzhilfen des Bundes sind mit 30 Prozent Landesanteil zu kofinanzieren. Ab dem Jahr 2024 erhöht sich der Landesanteil auf 40 Prozent.